Waffengutachten
Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung – nach der neuen Waffengesetz-Durchführungsverordnung – vom BM.I anerkannte waffenpsychologische Begutachtungsstelle –
Mag. Gertrud KRISTÖFL
In dem Gutachten soll laut 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung geklärt werden „… ob ein Mensch dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden…“. Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Waffenpass (WP) beantragen möchten, so benötigen Sie dafür ein klinisch-psychologisches Gutachten, dieses ist Ihrer zuständigen Behörde vorzulegen.
Da ich selbst bereits seit einigen Jahren aktive Sportschützin und eingetragenes Mitglied in zwei Schützenvereinen in Niederösterreich bin, kann ich Ihren Wunsch nach einer Waffenbesitzkarte gut nachvollziehen.
NEUES WAFFENGESETZ seit 28. April 2026 (die erste Stufe war bereits ab 01.11.2025 in Kraft)
Für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte („WBK“) ist nach der neuen Waffengesetz-Durchführungsverordnung der nachfolgende Ablauf vorgesehen:
- ANMELDUNG – melden Sie sich bitte bei mir, um sich für die waffenpsychologische Begutachtung vorerst anzumelden (ich benötige Ihre Telefonnummer, um mich nach der Freigabe bei der Behörde bei Ihnen melden zu können) – entweder telefonisch unter 06509464446 oder per Kontaktformular – Mag. Gertrud KRISTÖFL (die Begutachtung erfolgt erst im vierten Schritt!)
- WAFFENFÜHRERSCHEIN – absolvieren Sie bei ihrem Waffenhändler, bei dem Sie den Waffenführerschein machen wollen, die Theorie und Praxis an der Waffe.
- ANTRAG – stellen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde (Waffenreferat der Bezirkshauptmannschaft Ihres Hauptwohnsitzes oder in Wien das für Ihre Adresse zuständige Polizeirevier) und geben Sie an, dass Sie bei mir – Mag. Gertrud KRISTÖFL – das psychologische Gutachten machen möchten. Die Behörde erteilt mir dann die Freigabe für Ihre Begutachtung .
- BEGUTACHTUNG – nachdem ich die FREIGABE von Ihrer Behörde bekommen habe, melde ich mich umgehend bei Ihnen, und wir vereinbaren zeitnahe einen passenden Termin und einen passenden Ort für die Begutachtung! Das Gutachten wird dann von mir nach den Richtlinien der neuen Waffengesetz-Durchführungsverordnung erstellt und per Mail und per Post an Sie übersendet.
D.h. sobald Sie den Termin für den Waffenführerschein wissen, können Sie sich einen Termin bei Ihrer Behörde für die Antragstellung geben lassen – in diesen Antrag führen Sie mich bitte als ausführende Gutachterin an.
Die psychologische Begutachtung kann an vielen Orten beinahe in ganz Österreich erfolgen (Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Kärnten, Steiermark….). Nach Rücksprache sind auch Hausbesuche möglich.
Sollten Fragen auftauchen, so rufen Sie mich gerne unverbindlich unter 06509464446 an oder schreiben mir eine Mail unter gertrud.kristoefl@gmail.com
Waffenführerschein – aktuelle Anbieter
Der Waffenführerschein ist essentieller Bestandteil auf Ihrem Weg zur österreichischen Waffenbesitzkarte bzw. dient zum Nachweis für die waffenrechtliche Überprüfung (idR. alle 5 Jahre).
- MISTELBACH – Schützenverein Mistelbach Am Totenhauer, Kontakt Josef Kozina 02572/3355 oder Ing. Kurt Sperk 06763912284, jeden ersten Freitag im Monat
- MISTELBACH – Jagd Waffen Zimmermann, Franz Arthold, alle zwei bis drei Wochen – immer Dienstags ab 13 Uhr
- SCHRICK – EWCS Schrick, meist Freitags, Kontakt Waffenführerschein Mag.Roland Platschka,
- ZISTERSDORF – KETTNER Eduard Kettner GmbH oder telefonisch: 02626 20026480, meist Freitags oder Samstags
- STOCKERAU – Jagdstube Bauer , 02266 63084, Begutachtung im Schützenhaus Bolek, Alte Au 2, 2000 Stockerau, Freitags ab 16 Uhr
- STETTEN – Shooting Range Nord, Samstags ab 9 Uhr
- JETZELSDORF – Schießkeller Teufelsbauer, meist jeden ersten Mittwoch pro Monat ab 18 Uhr
- STRASSHOF – Waffen-Ellinger, telefonisch 022874962 meist unter der Woche ab 16 Uhr
- TATTENDORF – Schützenverein A.M.S.A. meist Samstags oder Sonntags ab 10 Uhr
- WIEN – FLORIDSDORF in der FAHRSCHULE EASY DRIVERS – (Am Spitz 7, 1210 Wien): Termine für das psychologische Gutachten sind laufend möglich.
- GÜSSING, Oberwart, Oberpullendorf, Neusiedl am See…. u.v.m. – für die Begutachtungen nähere Auskünfte hier.
Jäger – für angehende Jäger unter 18 Jahre
Jungjäger benötigen , wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, eine waffenpsychologische Verlässlichkeitsüberprüfung zum Nachweis der Reife und Verlässlichkeit im Umgang mit einer Waffe. Das psychologische Gutachten – psychologische REIFEÜBERPRÜFUNG für angehende Jäger unter 18 Jahre – können ebenfalls in Wien, Niederösterreich und im Burgenland sowie in meiner Praxis in 2130 Mistelbach durchgeführt werden. Kosten seit 28. April 2026: 814 Euro (inkl. 20 % Ust., Preis gesetzlich geregelt). Rufen Sie mich gerne unter 06509464446 an, um einen passenden Termin und einen passenden Ort für die Begutachtung zu finden!
Allgemeine Informationen
Neue Waffengesetz-Durchführungsverordnung seit 28. April 2026: Die Befunderhebung dauert etwa 2,5 Stunden (Vorgespräch, Vorgabe mind.- dreier psychologischer Tests und Fragebögen, Explorationsgespräch). Das Gutachten wird von mir erstellt und in den nächsten Tagen an Sie übermittelt.
Kosten ab 28. April 2026: 814 Euro (inkl. 20 % Ust, Preis gesetzlich geregelt).
Waffenbesitzkarte für Langwaffen: Der Erwerb der WBK für Langwaffen/Kategorie C ist lediglich sinnvoll für jemanden zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr. Ab dem 25. Lebensjahr würde man eine „normale“ WBK machen – diese beinhaltet die Kategorie B (Faustfeuerwaffen) und die Kategorie C (Langwaffen/Gewehre).
Sollten Sie Fragen dazu haben, bitte kontaktieren Sie mich gerne telefonisch 06509464446 oder per Mail info@psychologie-erleben.at
Weitere Örtlichkeiten für die waffenpsychologische Begutachtung an vielen Orten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland möglich. Bitte rufen Sie mich an oder schreiben mir eine E-Mail, wir finden sicherlich einen passenden Ort und einen passenden Termin für Sie! Bei Bedarf und nach Rücksprache sind auch Hausbesuche sowie Abend- oder Wochenendtermine möglich!