Mag. Gertrud Kristöfl
Als Psychologin und Mensch ist es mir ein Anliegen, meinen Mitmenschen und Klienten wertschätzend und offen zu begegnen, sie bei ihrer seelischen Entwicklung bestmöglich zu unterstützen und mein jeweiliges Gegenüber in seiner Ganzheit zu erfassen.
Selbstverständlich unterliege ich als Psychologin der Verschwiegenheitspflicht, das bedeutet, dass Sie offen über Ihre Themen sprechen und gleichzeitig professionelle Unterstützung erwarten können.
Meine Arbeit mit meinen Klienten ist ganzheitlich aufgebaut, wissenschaftlich untermauert und umfasst unter anderem auch immer die Bereiche Selbstliebe, Selbstmitgefühl, Selbstakzeptanz und Selbstwertschätzung, welche meines Erachtens die tragenden Säulen eines gelungenen Selbstbildes darstellen.
Qualifikationen, Ausbildungen und Berufserfahrung
- Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin, 2002 Eintragung in die Liste der klinischen und Gesundheitspsychologen des BMSG
- Eingetragene waffenpsychologische Gutachterin, BM.I, aktive Sportschützin seit 2019
- Verkehrspsychologin gem. § 20 FSG-GV, BMVIT
- Nachschulungsleiterin gem. § 7 FSG-NV, BMVIT
- Ausbildnerin gem. FSG-GV für angehende Verkehrspsychologen und Nachschulungsleiter
- zertifizierte Ernährungspsychologin durch die Österreichische Akademie für Psychologie, AAP
- zertifizierte EFT-Practitioner (Emotional Freedom Techniques)
- Energetische Psychologie
- Seminartätigkeit an der Österreichischen Akademie für Psychologie
- Workshops u.a. zu den Themen Entspannung, Stressreduktion durch Meditation und Achtsamkeit
- Supervisorin und Selbsterfahrungsleiterin für die Fachausbildung Klinische Psychologie / Gesundheitspsychologie*
- Laufende Fort- und Weiterbildungen
- Eingetragenes Mitglied des Berufsverbandes österreichischer PsychologInnen BÖP seit 2001
* (PsychologInnen, die die praktische Fachausbildung Klinische und Gesundheitspsychologie absolvieren, müssen laut Psychologengesetz Supervisions- und Selbsterfahrungsstunden bei Klinischen PsychologInnen bzw. GesundheitspsychologInnen, die seit mindestens fünf Jahren in der Liste Klinischer PsychologInnen bzw. GesundheitspsychologInnen des Gesundheitsministeriums eingetragen sind, nehmen).